Fröhlich & Partners

a d v o k á t n í   k a n c e l á ř  /  A t t o r n e y s – a t – L a w  /  R e c h t s a n w ä l t e

Fröhlich & Partners, Anwaltskanzlei, entstand im Jahre 2017 und besteht aus einem Team von erfahrenen Anwälten. Die Anwälte haben eine langjährige Anwaltspraxis.

Anwälte der Kanzlei sind erudierte Fachleute in verschiedenen Rechtsbereichen, besonders Handelsrecht, Zivilrecht, Energierecht, Immobilienrecht, Rechte geistigen Eigentums und Arbeitsrecht, und zwar sowohl bei der Vertretung vor Gerichten und in Schiedsverfahren, als auch für das Vertragsagenda oder bei der Bearbeitung rechtlicher Analysen  und Beurteilungen. Alle Anwälte haben umfangreiche Erfahrungen aus der Leistung ihrer Rechtsdienste auch in der deutschen Sprache und in der englischen Sprache, denn  sie leisten ihre Rechtsdienste langfristig auch ihrer ausländischen Klientel.

Bei der Leistung der Rechtsdienste unseren Klienten arbeiten wir auch mit einer Reihe von externen Fachleuten, besonders mit kooperierenden Anwälten, Patentanwälten, Insolvenzverwaltern, Gerichtsvollziehern, Übersetzern, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen.